Erwachsenenschutzrecht
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.
Es ersetzt das Vormundschaftsrecht und regelt einige Bereiche neu.
Zudem gibt es neue Gesetzesartikel, welche im ZGB und EG ZGB verankert sind.
Hinter dem Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz steht eine neue Philosophie:
Nicht mehr behördliche Massnahmen für Hilfsbedürftige sind zentrale, sondern individuelle Vorkehrungen für den Einzelfall.
KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Solothurn
KESB Thal-Gäu |
KESB Dorneck-Thierstein |
Wengimattstrasse 2 |
Passwangstrasse 29 |
4710 Klus-Balsthal |
4226 Breitenbach |
Tel. 062 311 91 77 |
Tel. 061 704 71 88 |
Fax 062 311 91 60 |
Fax 061 704 77 59 |
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Präsident |
Rolf Eggenschwiler |
Leitende Vize-Präsidentin |
Vanessa Moretti |
KESB Kanton Solothurn
Merkblatt Gefährdungsmeldungen
Gefährdung des Kindeswohl
Notfälle via Polizeiposten Breitenbach
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