Aufgaben der Sozialen Dienste Thierstein

Auf den 1. Januar 2009 haben sich die zwölf thiersteiner Gemeinden:
Bärschwil, Beinwil, Breitenbach, Büsserach, Erschwil, Fehren, Grindel, Himmelried, Kleinlützel, Meltingen, Nunningen und Zullwil zumZweckverband Sozialregion Thierstein zusammengeschlossen.
 
Die Vormundschafts- und Sozialhilfebehörden der Gemeinden wurden aufgelöst und in zwei Subkommissionen aufgeteilt.
Der Zweckverband Sozialregion Thierstein ist für die kommunalen Belange der Sozialhilfe, Sozialberatung, Führen von Kindes- und Erwachsenschutzmassnahmen, Betreuen der Privatmandatsträger
und Einfordern der fälligen Berichte für die KESB, Abklärungen, Unterhaltsverträge, Besuchsrechtsregelung und Vereinbarung elterliche Sorge, und der Mütter- und Väterberatung der angeschlossenen
Gemeinden zuständig. Für die Umsetzung dieses Auftrages und als Kontaktstelle für die Bevölkerung unterhält der Zweckverband die Geschäftsstelle Soziale Dienste Thierstein.
 
   
Subkommissionen
Die Sozialhilfebehörde der Sozialrgegion Thierstein setzt sich aus zwei Subkommissionen zusammen.
 
Subkommission GilgenbergPlus
Sozialhilfebehörde der Gemeinden: Himmelried, Fehren, Nunningen, Meltingen, Zullwil, Bärschwil und Kleinlützel
Präsident: Hr. Göller Hans/ Nunningen
Mitglieder: Hr. Meyer Guido/ Bärschwil, Fr. Karrer Christine/ Fehren, Fr. Bühler Käthi/ Himmelried, Fr. Colin Anita/ Zullwil, Hr. Lutz Erich/ Kleinlützel, Hr. Jeger Peter/ Meltingen
 
Subkommission Lüsseltal
Sozialhilfebehörde der Gemeinden: Breitenbach, Grindel, Beinwil, Büsserach und Erschwil
Präsident:  Fr. Roth Pia/ Beinwil
Mitglieder: Fr. Steiner Verena/ Erschwil, Hr. Marchesi Sandro/ Breitenbach, Hr. Studer Reinhard/ Grindel, Hr. Abegglen Hanspeter/Büsserach
 

Sozialregion, Amt für Soziale Sicherheit (ASO)

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