Aufgaben der Sozialen Dienste Thierstein
 
Auf den 01. Januar 2009 haben sich die zwölf thiersteiner Gemeinden:
Bärschwil, Beinwil, Breitenbach, Büsserach, Erschwil, Fehren, Grindel, Himmelried, Kleinlützel, Meltingen, Nunningen und Zullwil zumZweckverband Sozialregion Thierstein zusammengeschlossen.
 
Die Vormundschafts- und Sozialhilfebehörden der Gemeinden wurden aufgelöst und in zwei Subkommissionen aufgeteilt.
Welche Subkommission für Ihre Gemeinde zuständig ist, können sie aus dem Organigramm ersehen.
 
Der Zweckverband Sozialregion Thierstein ist für die kommunalen Belange der Sozialhilfe, Sozialberatung, Führen von Kindes- und Erwachsenschutzmassnahmen, Betreuen der Privatmandatsträger
und Einfordern der fälligen Berichte für die KESB, Abklärungen, Unterhaltsverträge, Besuchsrechtsregelung und Vereinbarung elterliche Sorge, und der Mütter- und Väterberatung der angeschlossenen
Gemeinden zuständig. Für die Umsetzung dieses Auftrages und als Kontaktstelle für die Bevölkerung unterhält der Zweckverband die Geschäftsstelle Soziale Dienste Thierstein.
 
 
 
Subkommissionen
Die Sozialhilfebehörde der Sozialrgegion Thierstein setzt sich aus zwei Subkommissionen zusammen.
 
Subkommission GilgenbergPlus
Sozialhilfebehörde der Gemeinden Himmelried, Fehren, Nunningen, Meltingen, Zullwil, Bärschwil und Kleinlützel
Präsident: Hr. Göller Hans / Nunningen
Mitglieder: Hr. Meyer Guido / Bärschwil, Fr. Karrer Christine / Fehren, Fr. Bühler Käthi / Himmelried, Fr. Colin Anita / Zullwil, Hr. Lutz Erich / Kleinlützel, Fr. Kamber Marianne/ Meltingen
 
Subkommission Lüsseltal
Sozialhilfebehörde der Gemeinden Breitenbach, Grindel, Beinwil, Büsserach und Erschwil
Präsident: Hr. Jeker Peter / Büsserach
Mitglieder: Fr. Roth Pia / Beinwil, Fr. Steiner Verena / Erschwil , Hr. Borer Fridolin / Breitenbach, Hr. Marchesi Sandro / Breitenbach, Fr. Borer Agatha / Grindel
 

Sozialregion, Amt für Soziale Sicherheit (ASO)