Unterhalt und Unterhaltsbeiträge

Die Hauptverantwortung, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, liegt bei den Eltern. Der Kindsunterhalt wird durch verheiratete, in einem gemeinsamen Haushalt lebende Eltern in der Regel gemeinsam bestritten.
Im Falle einer richterlichen Trennung oder einer Scheidung entscheidet das Zivilgericht über die Unterhaltsbeiträge und ist für die Genehmigung von Unterhaltsverträgen zuständig.
Auch für unverheiratete Eltern besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Sie können sich diesbezüglich bei uns, Sozialer Dienst Thiersein, beraten lassen.
Zur Verbindlichkeit des Unterhaltsvertrages oder dessen gültiger Änderung bedarf es der Genehmigung durch die KESB.
Musste im bisherigen Recht eine durch die KESB zu genehmigende Vereinbarung vorliegen, genügt im neuen Recht eine gemeinsame Erklärung der Eltern,
die bestätigt, dass sie sich über Obhut und persönlichen Verkehr oder Betreuungsanteile sowie Unterhaltsbeitrag verständigt haben.
Ein Unterhaltsvertrag ist bei nicht miteinander verheirateten Eltern grundsätzlich zu empfehlen, insbesondere wenn die Eltern nicht miteinander im gleichen Haushalt leben.
 

Unterhalt im Kanton Solothurn

Alimentenbevorschussung und -Inkasso, Kanton Solothurn

Oberamt Dorneck-Thierstein

Streitfall Alimente, Infos vom Beobachter

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