Kindes- und Erwachsenenschutz
Abklärungsdienst
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft bei Eingang einer Gefährdungsmeldung die Notwendigkeit einer Abklärung. Besteht der Bedarf einer Abklärung erhält der Abklärungsdienst des Zweckverbandes Sozialregion Thierstein den konkreten Auftrag.
Eine Abklärung umfasst Gespräche mit betroffenen Personen, Gespräche mit dem Umfeld, Einholen von diversen Berichten, Hausbesuche und bei Bedarf eine Erstberatung.
Aus dieser Abklärung wird eine Empfehlung an die KESB abgegeben. Die KESB entscheidet den weiteren Weg, bzw. fällt Entscheide über weitere Massnahmen.
Mandatsdienst
Der Mandatsdienst führt nach Verfügung der KESB-Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz.
Jede Person erhält einen sogenannten Berufsbeistand bzw. eine Berufsbeiständin zugewiesen. Der zugewiesene Berufsbeistand ist die direkte Ansprechperson für die betroffene Person bzw. den Klienten, die Klientin. Gemeinsam und im gegenseitigen Austausch wird an der Umsetzung des Auftrages der KESB gearbeitet.
Die Aufträge sind sehr verschieden und orientieren sich an den Fähigkeiten, dem Alter und der Gesundheitssituation des Klienten, der Klientin. Als Beispiel für einen Auftrag kann die Unterstützung, bzw. das Führen der Finanzen sein.
Private Mandate
Personen, welche nicht in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Aufgaben zu erledigen, können mit behördlicher Anordnung oder auf Anfrage einen privaten Mandatsträger bzw. Mandatsträgerin von der KESB zugeteilt bekommen.
Private Mandatstragende (PRIMA) leisten mit ihrer Unterstützung und Betreuung einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe der betroffenen Person.
Der Zweckverband Sozialregion Thierstein sucht laufend private Mandatstragende. Bei Interesse nehmen Sie bitte via Kontakt auf.
Private Beistände
In Zusammenarbeit mit dem Kanton Solothurn und den anderen Sozialregionen bieten wir Ihnen hier Informationsbroschüren und Online-Kurse an.
Informationsbroschüren
→ https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/kindes-und-erwachsenenschutz/fuer-private-beistaende/
Online-Kurse: Veranschaulichung der Aufgaben einer privaten Beistandsperson
→ https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/kindes-und-erwachsenenschutz/fuer-private-beistaende/basiskurs-private-beistandspersonen/
Klicken Sie einfach auf die entsprechenden Links, um Zugang zu den Informationsbroschüren und Online-Kursen zu erhalten und Ihre Kenntnisse zu erweitern.
Formulare / Dokumente
KESB Thal-Gäu, Dorneck-Thierstein
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft und wird in den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) umgesetzt. Im Kanton Solothurn gibt es drei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden an vier verschiedenen Standorten. Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion Thierstein ist die KESB Thal-Gäu, Dorneck-Thierstein zuständig.
Adresse
KESB Thal-Gäu, Dorneck-Thierstein
Passwangstrasse 29
4226 Breitenbach
Schalteröffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 – 11.30 | 14.00 – 17.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten ist der Pikettdienst der KESB via Alarmzentrale der Kantonspolizei Solothurn erreichbar.
Weitere Informationen zum Kindeswohl
Gefährdung des Kindeswohls
→ https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/kindes-und-erwachsenenschutz/kinder-und-jugendliche/gefaehrdung-des-kindeswohls/
Für Informationen für Erwachsene
→ https://so.ch/verwaltung/departement-des-innern/kindes-und-erwachsenenschutz/erwachsene/
Gefährdungsmeldung
Der Zeitpunkt für das Einreichen einer Gefährdungsmeldung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für das gefährdete bzw. schutzbedürftige Kind oder den Erwachsenen ist dies in jeder Lebenssituation ein einschneidender Schritt. Eine Gefährdungsmeldung löst immer ein verwaltungsrechtliches Verfahren aus und soll eingereicht werden:
- wenn eine Person (Erwachsene) gefährdet ist oder eine andere gefährdet, Hilfe oder Schutz bedarf.
- wenn (Kinder und Jugendliche) die persönliche Entwicklung von Kindern gefährdet ist. Gefährdet wird das Kindeswohl besonders durch Vernachlässigung, körperliche oder psychische Misshandlung. Nehmen die Eltern ihre Schutzpflicht nicht wahr, ordnet die KESB geeignete zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen an.
Sind Eltern selbst in der Lage und auch bereit, Lösungen zur Beseitigung der Kindeswohlgefährdung zu suchen, können sie sich an die Beratungsstellen wenden. In diesem Fall ist keine Meldung notwendig.
Eine Gefährdungsmeldung muss folgende Punkte enthalten:
- Personalien der betroffenen Person(en): Erwachsene, ev. Kinder/ Eltern (Name, Vorname, Adresse)
- Name und Adresse der meldenden Person
- Angaben über die konkrete Gefährdung und /oder Schutzbedürftigkeit in Form von Tatsachen, Ereignissen und Beobachtungen
- Vermutungen oder ein Verdacht muss klar deklariert sein
- Unterschrift der meldenden Person
Die Gefährdungsmeldung muss bei der KESB TGDT postalisch eingereicht werden. Dazu zählen alle Personen, welche im Bezirk Thierstein ihren Wohnsitz haben und in die Zuständigkeit des Zweckverbands Sozialregion Thierstein fallen.
Gefährdungsmeldung-Formulare
*Das Gefährdungsformular muss per Post an KESB TGDT, Passwangstrasse 29, 4226 Breitenbach eingereicht werden.
Wie oben unter Abklärungsdienst beschrieben, eröffnet die KESB nach Eingang der Gefährdungsmeldung ein Verfahren und gibt dem Abklärungsdienst des Zweckverbands Sozialregion Thierstein den Auftrag für eine Abklärung. In dringenden Fällen bzw. bei Handlungsbedarf hat die KESB die Kompetenz, vorsorgliche Massnahmen anzuordnen. In der Regel werden anonyme Meldungen nicht weiterverfolgt. Die Meldeperson kann zu ihrem eigenen Schutz (in besonders schwerwiegenden Fällen) ungenannt bleiben. Die Meldeperson hat keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche weiteren Schritte von Seiten KESB eingeleitet wurden.
Rechtliches
Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft
→ https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/459/de
Häufig gestellte Fragen (FAQs) – Mandatsdienst
Der Mandatsdienst ist immer wieder mit Fragen von verschiedenen Personen konfrontiert. Um erste allgemeine Fragen klären zu können, finden Sie hier Antworten auf grundlegende Fragen.
Braucht es Sozialhilfe oder eine Beistandschaft?
Beim Sozialdienst sind Sie tendenziell richtig, wenn Sie kein Einkommen und auch kein Vermögen mehr haben. Nach einem Antrag auf Sozialhilfe wird geprüft, welche Leistungen Sie erhalten oder nicht. Die Beistandschaft hilft bei der Verwaltung von Einkommen bzw. Vermögen.
Was muss ich tun, um eine Beistandschaft für mich oder jemand anderen zu erhalten?
Voraussetzung ist eine Gefährdungsmeldung, welche bei der KESB eingereicht wird. Die KESB überprüft ob eine Beistandschaft benötigt wird oder nicht.
Ich habe eine IV Ablehnung (Vorentscheid) erhalten, was muss ich tun?
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben und diese nicht verstehen, nehmen Sie mit der IV Kontakt auf und fragen Sie nach. Allenfalls hilft ihnen auch ihr Arzt oder proinfirmis weiter. Entscheiden Sie sich von einem Anwalt beraten zu lassen, ist Eile angebracht. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelfrist (in der Regel 30 Tage).